Haushaltsauflösung Erbengemeinschaft – was zuerst zu klären ist
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben einer Haushaltsauflösung zustimmen. Das kostet Zeit – während Miete, Nebenkosten und Übergabefristen weiterlaufen. Wer die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall zu lange aufschiebt, zahlt doppelt: für die laufenden Kosten und für den steigenden Aufwand der Entrümpelung.
Checkliste für Erben vor der Haushaltsauflösung
- Mietvertrag: Läuft der Mietvertrag des Verstorbenen noch? Wer kündigt ihn, und bis wann?
- Übergabetermin: Bis wann muss die Wohnung geräumt sein?
- Wohnungsübernahme: Möchte ein Miterbe die Wohnung oder das Haus übernehmen?
- Inventar: Wurde ein Inventar des Nachlasses erstellt? Wer übernimmt das?
- Wertsachen: Sind Schmuck, Bargeld oder Dokumente gesichert?
- Haustiere: Wurden Haustiere im Testament berücksichtigt?
- Verträge: Müssen Telefon, Kabel, Strom oder andere Verträge gekündigt werden?
- Schulden: Bestehen offene Verbindlichkeiten des Erblassers?
Wertanrechnung bei der Nachlassräumung
Ein Teil des Hausrats lässt sich verwerten. Gut erhaltene Möbel, Elektrogeräte, Werkzeug, Porzellan, Antiquitäten oder Sammlerstücke haben einen Marktwert. Rümpel Rhein beziffert diesen bei der kostenlosen Besichtigung und rechnet ihn direkt gegen die Kosten der Haushaltsauflösung an. Je mehr verwertbares Inventar vorhanden ist, desto günstiger wird die Entrümpelung für die Erbengemeinschaft.
Entrümpelung in Etappen – wenn die Erbengemeinschaft noch entscheidet
Sind nicht alle Fragen der Miterben geklärt, arbeitet Rümpel Rhein in Etappen. Keller, Dachboden, Garage und Abstellräume werden zuerst geräumt. Die Wohnräume folgen, wenn Einigkeit besteht. Persönliche Gegenstände, Fotoalben, Urkunden und Dokumente legen wir beiseite und übergeben sie den Erben – auch wenn niemand am Räumungstag vor Ort ist. Der Festpreis für die Nachlassräumung steht nach der Besichtigung schriftlich fest.
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Kurzfristige Termine und Festpreise
