Fragen und Antworten – Rümpel Rhein
Preis, Ablauf, Entsorgung, Haftung: Hier stehen die Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird – sortiert danach, in welcher Situation Sie gerade stecken.
Wenn Sie eine Wohnung übergeben müssen
Schaffen Sie das bis zu meinem Übergabetermin?
Nennen Sie uns den Stichtag gleich bei der Anfrage, dann prüfen wir gezielt. Bei freier Kapazität sind Einsätze innerhalb weniger Tage möglich. Zum Monatsende sind wir erfahrungsgemäß stärker ausgelastet.
Was heißt besenrein?
Alle beauftragten Räume sind leer, der Boden ist gekehrt, Dübel und Aufkleber sind entfernt. In diesem Zustand können Sie an den Vermieter übergeben.
Kommen auch Bodenbeläge und Einbauten raus?
Teppichböden, Einbauküchen, Einbauschränke, Wandverkleidungen und Sanitäranlagen bauen wir auf Anfrage aus. Sagen Sie es beim Besichtigungstermin, dann steht es im selben Angebot.
Was, wenn bei der Abnahme etwas fehlt?
Dann kommen wir zurück und holen es nach, ohne dass es Sie etwas kostet. Melden Sie sich am besten direkt nach der Übergabe.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist
Was passiert mit Fotos, Briefen und Unterlagen?
Die kommen zur Seite, nicht in den Container. Wir sammeln Dokumente, Alben, Urkunden, Sparbücher, Schmuck und Bargeld in einer Kiste und übergeben sie Ihnen – auch dann, wenn Sie am Räumungstag nicht vor Ort sind.
Wir sind eine Erbengemeinschaft und noch nicht einig – geht das trotzdem?
Ja. Wir arbeiten in Etappen: zuerst die unstrittigen Bereiche wie Keller und Garage, später die Wohnräume, wenn die Entscheidungen gefallen sind. Fundstücke mit möglichem Wert zeigen wir Ihnen, bevor etwas den Hof verlässt.
Wer darf die Auflösung überhaupt beauftragen?
Der Eigentümer, bevollmächtigte Angehörige, eine Erbengemeinschaft mit Vollmacht aller Erben, ein bestellter Betreuer oder ein Vermieter nach rechtlicher Klärung. Ohne Berechtigung dürfen wir nicht räumen – das ist auch zu Ihrem Schutz.
Muss ich dabei sein?
Nein. Nach Schlüsselübergabe läuft die Räumung ohne Sie. Viele Angehörige wollen bewusst nicht anwesend sein. Auf Wunsch bekommen Sie Fotos vom geleerten Objekt.
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Häufig ja – als haushaltsnahe Dienstleistung oder im Rahmen der Erbschaft. Voraussetzung ist die Zahlung per Überweisung auf Rechnung, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Ob es in Ihrem Fall greift, klärt Ihr Steuerberater.
Wenn Sie Vermieter oder Verwalter sind
Der Mieter ist weg und hat alles stehen lassen – darf ich räumen lassen?
Nicht ohne Weiteres. Erforderlich ist ein Räumungstitel oder eine schriftliche Verzichtserklärung des Mieters. Liegt das vor, übernehmen wir kurzfristig und dokumentieren den Bestand auf Wunsch fotografisch.
Bekomme ich Entsorgungsnachweise?
Auf Anfrage ja. Für Hausverwaltungen, Betreuer und Nachlassverwalter, die den Vorgang dokumentieren müssen, stellen wir die Belege zusammen.
Wer haftet für Schäden im Treppenhaus?
Wir sind betriebshaftpflichtversichert. Was während der Arbeiten an Türrahmen, Treppenhaus oder im Nachbarbereich zu Schaden kommt, läuft über die Versicherung.
Was ist mit offenen Mietschulden?
Damit hat die Räumung nichts zu tun. Wir rechnen mit dem Auftraggeber ab. Mietrechtliche Fragen klären Sie mit dem Mieter oder den Erben.
Kosten und Angebot
Was kostet eine Räumung?
Das hängt vom Volumen, der Etage, dem Zugang und dem Anteil an Sperr- und Sondermüll ab. Zwei gleich große Wohnungen können sich im Aufwand um das Mehrfache unterscheiden – deshalb nennen wir keine Quadratmeterpreise, sondern eine Summe für Ihr konkretes Objekt.
Bleibt der Festpreis fest?
Ja. Was im Angebot steht, wird abgerechnet, auch wenn wir uns beim Aufwand verschätzt haben. Kommt nachträglich ein Bereich dazu, der bei der Besichtigung verschlossen war, sprechen wir das vorher an.
Was kostet die Besichtigung?
Nichts. Der Termin dauert etwa eine halbe Stunde, das Angebot danach ist unverbindlich. Eine Verpflichtung entsteht erst mit der Auftragserteilung.
Wird Brauchbares angerechnet?
Gut erhaltene Möbel, Werkzeug, Elektrogeräte, Antiquitäten oder Sammlungen haben einen Wert. Den beziffern wir bei der Besichtigung und ziehen ihn ab, bevor Sie unterschreiben.
Wann wird bezahlt?
Nach Abschluss der Arbeiten, wenn Sie das Ergebnis gesehen haben. Vorkasse verlangen wir nicht. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Reichen Fotos statt einer Besichtigung?
Bei kleineren Objekten wie einem Kellerabteil oder einer Garage oft ja. Bei ganzen Wohnungen kommen wir lieber vorbei – Fotos zeigen selten, was hinter der Schranktür steht.
Ablauf und Vorbereitung
Muss ich vorher aussortieren?
Nein, davon raten wir sogar ab. Sortieren kostet Sie Tage und ändert am Preis wenig, weil wir beim Heraustragen ohnehin trennen. Markieren Sie nur, was bleiben oder zu Ihnen soll.
Wie lange dauert eine Räumung?
Ein Kellerabteil oder eine kleine Wohnung ist meist an einem Tag erledigt, ein volles Haus braucht mehrere. Eine belastbare Angabe steht im Angebot, damit Sie Ihren Übergabetermin planen können.
Arbeiten Sie samstags?
Ja. Sonntagstermine sind die Ausnahme und nur in begründeten Fällen möglich.
Brauchen Sie einen Stellplatz vor dem Haus?
Für Fahrzeug und Container ja. In engen Straßen kümmern wir uns um die Halteverbotszone; ob die Gebühren im Festpreis enthalten sind, steht im Angebot.
Räumen Sie auch stark vermüllte Wohnungen?
Ja. Wir arbeiten mit Schutzausrüstung, sprechen keine Nachbarn an und fahren auf Wunsch unbeschriftet vor. Es geht darum, die Fläche wieder nutzbar zu machen, nicht darum, die Situation zu bewerten.
Übernehmen Sie Gewerbeflächen?
Büros, Praxen, Ladenlokale, Werkstätten und Lagerhallen gehören zum Alltag. Auf Wunsch außerhalb der Geschäftszeiten, damit der Betrieb nebenan weiterläuft.
Entsorgung
Wohin gehen die geräumten Sachen?
Wir trennen beim Heraustragen: Verwertbares wird angerechnet, Brauchbares ohne Marktwert weitergegeben, Metall, Holz, Papier und Elektroschrott gehen sortenrein ins Recycling, Restmüll und Sonderabfall zum zugelassenen Entsorger.
Wie werden Elektrogeräte entsorgt?
Nach ElektroG über zugelassene Sammelstellen. Kühlgeräte, Bildschirme und Leuchtmittel folgen eigenen Wegen und dürfen nicht in den Restmüll.
Was passiert mit Festplatten und Datenträgern?
Auf Wunsch vernichten wir sie datenschutzkonform oder übergeben sie Ihnen zur eigenen Vernichtung. Bei Betriebsauflösungen mit Aktenbeständen klären wir das vorab.
Was nehmen Sie nicht mit?
Munition und Waffen, radioaktive Materialien, größere Mengen Chemikalien und asbesthaltige Baustoffe. Bei solchen Funden sagen wir Ihnen, an welche Fachfirma Sie sich wenden. Kleinmengen an Lacken, Batterien oder Leuchtstoffröhren sind normaler Bestandteil einer Räumung.
Frage nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – die Beratung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
📞 Telefon: 01579 2641798
📧 E-Mail: info@ruempelrhein.de
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